Förderung für neue Bienenstände

Niedersächsische Imkerinnen und Imker können für die Neueinrichtung von Bienenständen einen Antrag auf Förderung stellen. Besonders für Jungimkerinnen und Jungimker kann diese Unterstützung beim Start in die eigene Imkerei hilfreich sein.

Wofür gibt es den Zuschuss?

Die Förderung richtet sich nach der Anzahl der erworbenen Bienenvölker. Pro gekauftem Bienenvolk können Aufwendungen mit bis zu 50,00 EUR bezuschusst werden.

Förderfähig sind Bestände von mindestens zwei und höchstens neun Bienenvölkern.

Welche Nachweise werden benötigt?

Dem Antrag müssen passende Belege und Rechnungen aus dem laufenden Kalenderjahr beigefügt werden.

  • Belege über Beutenmaterial
  • Nachweise über die Anzahl der erworbenen Bienenvölker
  • Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
  • Datum des Kaufs
  • genaue Bezeichnung der Ware
  • Preisangabe

Wichtige Voraussetzungen

  • Die Unterlagen müssen bis zum 30.09. eines Jahres beim Landesverband vorliegen.
  • Die Bienenhaltung muss nach Erhalt der Förderung mindestens fünf Jahre betrieben werden.
  • Es muss ein bienenkundlicher Grundkurs besucht werden.
  • Eine Bescheinigung über den erfolgreichen Lehrgangsbesuch ist beizulegen.
  • Falls kurzfristig kein Lehrgang angeboten wird, kann die Bescheinigung innerhalb eines Jahres nachgereicht werden.

Antrag und Formular

Den Antrag auf Förderung finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter dem Formular „Neueinrichtung 2016 LV-HANN“.

Antrag auf Förderung öffnen

Registriernummer beantragen

Für die Bienenhaltung ist außerdem eine Registrierung erforderlich. Das entsprechende Formular kann direkt hier eingesehen werden.